Fahrradfreundliches Osnabrück
Osnabrück soll eine Fahrradstadt werden. Ziel ist es, einen sicheren und komfortablen Radverkehr in der Stadt zu schaffen.
In dieser Datenbank werden alle Informationen über die im Rahmen des Förderprogramms "Modellprojekte Smart Cities" durchgeführten Maßnahmen gesammelt.
Hinweis: Die Maßnahmenbeschreibungen stammen von den Modellprojekten.
Osnabrück soll eine Fahrradstadt werden. Ziel ist es, einen sicheren und komfortablen Radverkehr in der Stadt zu schaffen.
Die Maßnahme „Urbanes Wasser“ zielt darauf ab, das kommunale Wassermanagement in Münster zukunftsfähig und möglichst klimafolgenresponsiv auszugestalten.
Im Rahmen des Projekts sollen sowohl in den neu entstehenden Quartieren (York und Oxford) sowie quartiersübergreifend im Stadtgebiet von Münster smarte Infrastrukturen und Technologien zur Vermeidung von Abfall sowie bessere Kommunikations- bzw.
In dem Maßnahmenbestandteil „Lenkung von Besucher*innenströmen“ werden an verschiedenen Orten der Kiellinie Sensoren zur Zählung von Fußgängerinnen und anderen Verkehrsteilnehmenden installiert.
Die Maßnahme Smart Waste stellt als Webseite und über eine mobile Anwendung (App) auf innovative Weise Informationen zur Abfall‐ und Kreislaufwirtschaft bereit.
Die Maßnahme Smart.Light umfasst die Erprobung innovativer, moderner Technologien der öffentlichen Beleuchtung in Kombination mit Sensorik und deren Auswirkungen auf unterschiedliche Stadträume entlang einer Route mit vier Teilabschnitten untersch
1. ReAAL-Labor: Mit AAL-Technologien wird älteren Menschen ein sicheres und komfortables Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglicht.
Im Zuge des zweistufigen Projektes ist im ersten Schritt (und auf welches sich im folgenden konzentriert werden soll) die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Pilotprojekt in der Schleizer Straße 1-3 in Gera zu energetischer und smarter Qua
Mit dieser Maßnahme wollen wir mehrere Ziele erreichen:
In den innerstädtischen Bezirken der Stadt Dresden befinden sich hauptsächlich Wohnbereiche, wodurch eine Auslagerung des Verkehrs auf weniger besiedelte Bereiche (Gewerbegebiete) nicht möglich ist.